WEDDING
SALES AGENCY
ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN &
BESONDERE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN
TEIL 1 - ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN
1 Geltungsbereich
1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (im Folgenden: „AGB“) sind Grundlage und wesentlicher Vertragsbestandteil aller Verträge, die die xxx (im Folgenden „Agentur“) mit Kunden (zusammen im Folgenden „Vertragsparteien“) über die Erbringung von Leistungen und über Warenlieferungen schließt.
1.2 Diese AGB finden nur gegenüber Unternehmern im Sinne des § 14 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB), juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichen Sondervermögen Anwendung.
1.3 Diese AGB gelten ausschließlich. Entgegenstehende, abweichende oder ergänzende Bedingungen des Kunden werden nicht Vertragsinhalt. Das gilt auch, wenn die Agentur solchen Bedingungen nicht ausdrücklich widerspricht, Zahlungen des Kunden ohne Vorbehalte annimmt oder die Leistungen ohne Widerspruch erbringt.
1.4 Treffen die Parteien individuelle Vereinbarungen (einschließlich Nebenabreden, Ergänzungen und Änderungen) in Schrift- oder Textform haben diese Vorrang vor den Regelungen dieser AGB, von denen durch die individuelle Vereinbarung abgewichen wird. Die übrigen Regelungen der AGB bleiben davon unberührt.
2 Vertragsschluss
Ein rechtsverbindlicher Vertrag zwischen Agentur und Kunden kommt durch fristgemäße Annahme eines von der Agentur erstellten Angebots zustande, ansonsten durch ausdrückliche Bestätigung einer Kundenanfrage durch die Agentur.
3 Leistungsgegenstand und Liefertermine
3.1 Leistungsgegenstände und Liefertermine ergeben sich aus dem Angebot bzw. aus der Bestätigung der Kundenanfrage. Darüberhinausgehende Leistungen sind von der Agentur nicht geschuldet. Änderungen hinsichtlich der Leistungsgegenstände und Liefertermine können nur einvernehmlich in Schrift- oder Textform vereinbart werden. Liefertermine, die die Agentur aufgrund von verzögerter Mitwirkung des Kunden nicht einhalten kann, führen nicht zu einem Verzug der Leistungserbringung seitens der Agentur.
3.2 Die Agentur ist berechtigt, die Art und Weise der Leistungserbringung nach sachgemäßem Ermessen selbst zu bestimmen. Die Beauftragung Dritter im Rahmen der Vertragserfüllung ist ohne vorherige Einwilligung des Kunden möglich. Die Agentur ist zudem berechtigt, die zur Vertragserfüllung vorgesehenen Erfüllungsgehilfen, ohne vorherige Einwilligung des Kunden zu bestimmen und auszutauschen.
3.3 Die Agentur ist berechtigt als Vertreter, zur Auftragserfüllung notwendige Fremdleistungen im Namen des Kunden zu bestellen. Der Kunde erteilt der Agentur hiermit die dafür erforderlichen Vollmachten, um sämtliche in diesem Zusammenhang notwendigen oder nützlichen Erklärungen abzugeben und entgegenzunehmen sowie Handlungen vorzunehmen.
3.4 Die Agentur ist nicht zur Herausgabe von Druck- und/oder Rohdaten an den Kunden verpflichtet.
4 Zahlungsbedingungen
4.1 Der Kunde verpflichtet sich, die im Vertrag/Angebot vereinbarte Vergütung ohne Abzug innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsstellung bzw. zum im Vertrag genannten Zahlungstermin zu zahlen. Die Vergütungen sind Nettobeträge, zahlbar zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer.
4.2 Für Mehraufwänden, die durch die Verletzung von Mitwirkungspflichten des Kunden gemäß Ziff. 5 verursacht werden, verpflichtet sich der Kunde eine Stundenvergütung in Höhe von 90,00 Euro (netto) pro geleistete Stunde zu zahlen.
4.3 Auslagen, die zur Erfüllung des Vertrages erforderlich sind, trögt der Kunde. Werden Fremdaufträge erteilt, ist die Agentur berechtigt, Vorschussrechnungen zu erstellen oder Abschlagszahlungen beim Kunden abzurufen.
4.4 Der Kunde stimmt einer elektronischen Übermittlung von Rechnungen ausdrücklich zu.
4.5 Im Falle des Verzugs ist die jeweilige Forderung ab Fälligkeit mit einem Zinssatz von 4 % Prozentpunkten über dem Basiszinssatz zu verzinsen.
5 Mitwirkungspflichten des Kunden
5.1 Der Kunde stellt der Agentur alle für die Erfüllung der vertraglichen Verpflichtungen erforderlichen Unterlagen, Informationen und einzubindende Inhalte (z. B. Fotos, Texte) (im Folgenden „Inhalte“), die nicht von der Agentur erstellt werden, in einem unmittelbar verwertbaren Dateiformat entsprechend dem Zeitplan und Einsatzzweck zur Verfügung. Der Kunde übernimmt die Kosten für Mehraufwände, die aufgrund von erforderlichen Konvertierungsarbeiten anfallen. Im Falle eines Datenverlustes seitens der Agentur verpflichtete sich der Kunde, die Inhalte erneut kostenfrei zur Verfügung zu stellen.
5.2 Der Kunde sichert zu, dass er zur Verwendung sämtlicher überlassener Inhalte berechtigt ist und die Verwendung nicht gegen Rechte Dritter verstößt (z. B. Recht am eigenen Bild, Urheberrechte). Er ist für die Richtigkeit und Vollständigkeit der Inhalte allein verantwortlich.
5.3 Der Kunde wird im Rahmen der Vertragsabwicklung, seine Mails regelmäßig den genutzten Kommunikationskanal prüfen und innerhalb von drei Werktagen, in dringlichen Fällen unverzüglich, reagieren.
5.4 Der Kunde wird, ihm vorgelegte Konzepte, Maßnahmen und Durchführungspläne unverzüglich nach Erhalt prüfen und genehmigen.
6 Abnahme werkvertraglicher Leistungen
6.1 Der Kunde ist verpflichtet, von der Agentur vertragsgemäß hergestellte Werke innerhalb einer Frist von 7 Werktagen abzunehmen, sofern nicht nach der Beschaffenheit des Werkes die Abnahme ausgeschlossen ist. Der Kunde hat etwaige Mängel, die ihn zur Verweigerung der Abnahme berechtigen, binnen dieser Frist der Agentur in Textform anzuzeigen. Die Agentur wird diese Mängel in angemessener Frist beseitigen und den Kunden erneut zur Abnahme auffordern.
nach Ablauf der Annahmefrist gilt das Werk als abgenommen. Die Leistung gilt ebenfalls als abgenommen, wenn der Kunde das Werk in Gebrauch nimmt und 14 Tagen nach Ingebrauchnahme keine Mängel rügt.
6.2 Soweit in der Leistungsbeschreibung Teilergebnisse definiert sind, die während des Projektverlaufs separat fertiggestellt werden können, kann die Agentur eine Teilabnahme verlangen. Auf Verlangen der Agentur, wird der Kunde die Abnahme schriftlich erklären. Im Übrigen gelten die Regelungen des § 640 BGB.
6.3 Der Auftraggeber übernimmt mit der Abnahme eines Werkes die Verantwortung für die Richtigkeit von Text und Bild.
6.4 Im Rahmen der Leistungserbringung besteht künstlerische Gestaltungsfreiheit, daher kann eine Abnahme nicht aus gestalterischen-künstlerischen Gründen verweigert werden.
7 Haftung und Freistellung
7.1 Die Agentur haftet uneingeschränkt nach den gesetzlichen Bestimmungen a) für Verletzungen von Leben, Körper und Gesundheit, die auf einer fahrlässigen oder vorsätzlichen Pflichtverletzung von der Agentur, ihrer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen, b) für Schäden aus dem Produkthaftungsgesetz sowie c) für Schäden, die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen oder im Fall einer Garantie.
7.2 Für leichte Fahrlässigkeit haftet die Agentur nur, sofern eine Pflicht verletzt wird, deren Einhaltung für die Erreichung des Zwecks des Vertrages von besonderer Bedeutung ist (»Kardinalpflicht«). Dabei handelt es sich um Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages erst ermöglichen und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertraut und vertrauen darf. Diese Haftung ist auf den vertragstypischen und vorhersehbaren Schaden und zeitlich auf ein Jahr beschränkt.
7.3 Eine weitergehende Haftung der Agentur ist ausgeschlossen; dies gilt auch für deliktische Ansprüche oder Ansprüche auf Ersatz vergeblicher Aufwendungen statt der Leistung. Soweit die Haftung der Agentur ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung ihrer gesetzlichen Vertreter, Mitarbeiter oder Erfüllungsgehilfen.
7.4 Die Agentur ist für die vom Kunden überlassenen Inhalte nicht verantwortlich. Die Agentur ist nicht verpflichtet, die Inhalte auf Rechtsverstöße zu überprüfen. Sollten Dritte die Agentur wegen Rechtsverstößen im Zusammenhang mit den Inhalten in Anspruch nehmen, stellt der Kunde die Agentur von jeglicher Haftung frei und verpflichtete sich, dieser die Kosten zu erstatten, die dieser wegen der Inanspruchnahme entstehen, einschließlich der Kosten für die Verteidigung anfallenden Rechtsberaterkosten.
7.5 Die Agentur haftet weder für die urheber-, Design- oder markenrechtliche Schutz- oder Eintragungsfähigkeit von Werken noch für die wettbewerbsrechtliche Zulässigkeit von Maßnahme. Schutzrechtsrecherchen und Prüfungen der rechtlichen Zulässigkeit der Maßnahmen lässt der Kunde auf eigene Rechnung durchführen.
7.6 Die Agentur haftete weiterhin nicht für die Werbewirksamkeit der von der Agentur durchgeführten Maßnahmen.
8 Geheimhaltung
Die Vertragsparteien verpflichten sich, über alle vertraulichen Informationen, die diesen wechselseitig zur Kenntnis gelangen, Stillschweigen zu bewahren. Als vertraulich gelten alle Informationen, die als geheimhaltungsbedürftig gekennzeichnet sind, die Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse enthalten oder aus der Sicht eines verständigen Dritten vertraulicher Natur sind. Informationen sind nicht vertraulich, die bereits allgemein zugänglich sind oder von der Vertragspartei, aus deren Bereich sie stammen, ausdrücklich schriftlich von der Vertraulichkeit ausgenommen wurden. Keine vertraulichen Informationen sind solche Informationen, die der Öffentlichkeit oder der empfangenen Vertragspartei zum Zeitpunkt der Offenlegung bereits bekannt oder allgemein zugänglich waren oder dies zu einem späteren Zeitpunkt ohne Verstoß gegen eine Geheimhaltungspflicht werden; die von der empfangenen Vertragspartei ohne Nutzung oder Bezugnahme auf vertrauliche Informationen selbst gewonnen wurden; oder die die empfangene Vertragspartei von einem berechtigten Dritten ohne Verstoß gegen eine Geheimhaltungspflicht übergeben oder zugänglich gemacht werden.
9 Nutzungsrechte/ Nennung als Referenzkunde
9.1 Die Agentur räumt dem Kunden an Werken, die diesem zum Zwecke der Vertragserfüllung überlassen werden, einfache Nutzungsrechte ein. Diese sind auf den zur Erreichung des jeweiligen Vertragszwecks erforderlichen Umfang beschränkt. Die Nutzungsrechtseinräumung umfasst kein Recht zur Bearbeitung und Änderung der Werke.
9.2 Die Nutzungsrechtseinräumung wird erst mit vollständiger Zahlung der vertraglich geschuldeten Vergütung wirksam.
9.3 Die Agentur hat das Recht, an geeigneten Stellen auf oder in der Nähe der Werke auf die Urheberschaft durch Nennung der Agentur oder des Namens des Urhebers hinzuweisen. Der Kunde ist nicht berechtigt, Urheberhinweise zu entfernen.
9.4 Vereinbaren die Vertragsparteien ausdrücklich, dass ausschließliche Nutzungsrechte an den Werken übertragen werden, bleibt die Agentur berechtigt, die Werke im Rahmen von Eigenwerbung uneingeschränkt in allen Medien (on- und offline) und in jeder Form zu verwenden. Der Kunde stimmt zu, dass die Agentur den Kunden in allen Medien als Referenzkunden unter Verwendung der Markenzeichen (Wort- und Bildmarken) nennen darf.
10 Vertragslaufzeit
10.1 Die Vertragslaufzeit bestimmt sich nach der im Auftrag vereinbarten Laufzeit.
10.2 Die Vertragsparteien haben das Recht, Verträge aus wichtigem Grund zu kündigen. Ein wichtiger Grund seitens der Agentur liegt vor, wenn der Kunde seine Mitwirkungspflichten in der Form verletzt, dass eine erfolgreiche Auftragsdurchführung, auch nach erfolgter Abmahnung nicht möglich ist. In diesem Fall ist die Agentur berechtigt, die bis zur Kündigung erbrachten Leistungen abzurechnen.
11 Höhere Gewalt, Leistungsstörungen und Selbstbelieferungsvorbehalt
11.1 Ist die Nichteinhaltung von Fristen auf höhere Gewalt, z. B. Pandemien, Mobilmachung, Krieg, Aufruhr oder auf ähnliche, nicht von den Vertragsparteien zu vertretende Ereignisse, z. B. Streik oder Aussperrung, zurückzuführen, verlängern sich die Fristen um die Zeiten, während derer das vorbezeichnete Ereignis oder seine Wirkungen andauern.
11.2 Im Übrigen werden sich die Vertragsparteien über Leistungsstörungen (z. B. Leistungsverzögerungen) unverzüglich informieren und Vereinbarungen zur gütlichen Vertragsanpassung (z. B. neue Liefertermine) unter Berücksichtigung der beiderseitigen Parteiinteressen, der aktuellen Situationslage sowie den aktuellen gesetzlichen und behördlichen Regelungen treffen.
11.3 Wird die Agentur selbst nicht beliefert, obwohl bei zuverlässigen Lieferanten deckungsgleiche Bestellungen aufgegeben wurden, wird die Agentur von der Leistungspflicht frei und kann vom Vertrag zurücktreten. Die Agentur ist verpflichtet, den Kunden über die Nichtverfügbarkeit der Leistung unverzüglich zu unterrichten und wird jede diesbezüglich bereits erbrachte Gegenleistung des Kunden erstatten.
12 Schlussbestimmungen
12.1 Soweit im Einzelfall nichts anderes vertraglich vereinbart ist, genügt zur Wahrung der Schriftform die Übermittlung von Erklärungen per E-Mail.
12.2 Der Kunde darf nur mit Forderungen aufrechnen, die unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind.
12.3 Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrages nichtig sein, so wird hierdurch die Rechtsgültigkeit im Übrigen nicht berührt. An die Stelle der nichtigen soll eine gültige Bestimmung treten, die dem Sinn des Vertrages gemäß durchführbar ist. Entsprechendes gilt, sofern sich bei der Vertragsabwicklung zeigen sollte, dass einzelne Bestimmungen undurchführbar sind.
12.4 Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des Internationalen Privatrechts und der Bestimmungen des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Wareneinkauf.
12.5 Bei allen sich aus dem Vertragsverhältnis ergebenden Streitigkeiten ist, wenn der Kunde Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist, der Gerichtsstand am Sitz der Agentur.
TEIL 2 - BESONDERE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN
BESONDERE BEDINGUNGEN SOCIAL MEDIA PACKAGES
1 LEISTUNGSUMFANG SOCIAL MEDIA PACKAGE
1.1 Die Leistungen im Rahmen des Social Media Package können nur in Anspruch genommen werden, wenn der Kunde Inhaber eines Facebook- und/oder Instagramm-Accounts ist. Bei Bedarf richtet die Agentur entsprechende Accounts im Namen und in Vollmacht des Kunden ein.
1.2 Im Rahmen des Leistungspakets SOCIAL MEDIA PACKAGE erbringt die Agentur folgende Leistungen:
-
Onboarding-Mail mit anschließendem Video-Call
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Eine monatliche Kampagne (Werbedauer in Abstimmung mit Kund*innen) und eine monatliche Anzeige (Werbedauer in Abstimmung mit Kund*innen) auf Instagram und Facebook
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Planung, Umsetzung und Auswertung der Kampagne/Anzeige
-
Einmal monatlich bekommst Du ein umfangreiches Feedback/Reporting zur aktuellen Performance der Werbeanzeigen per Video-Call. Wir geben Dir Handlungsempfehlungen für die nächsten vier Wochen, welche wir mit Dir abstimmen. (Dauer: 20 min.)
2 PFLICHTEN DES KUNDEN
2.1 Der Kunde wird der Agentur unverzüglich nach Vertragsschluss die Zugangsdaten zu bestehenden Social-Media-Plattform-Accounts übergeben.
2.2 Der Kunde wird der Agentur das Bild- und Videomaterial (Content), dass für die Anzeigen und Kampagnen verwendet werden soll, jeweils spätestens bis zum 15. eines Monats für die Verwendung im darauffolgenden Monat zur Verfügung stellen. Bei verspäteter Überlassung des Contents wird die Agentur von ihrer Leistungspflicht in dem betroffenen Monat befreit. Der Kunde räumt der Agentur mit Übergabe des Contents sämtliche Nutzungsrechte, einschließlich des Rechts zur Änderung und Bearbeitung des Contents ein, die für die Vertragserfüllung erforderlich sind.
3 SOCIAL MEDIA ACCOUNTS / SOCIAL MEDIA PLATTFORMEN
3.1 Für den Fall, dass die Agentur Social Media Accounts für einen Kunden einrichtet und/oder nutzt, erfolgt dies namens und in Vollmacht des Kunden. Vertragspartner der Social-Media-Plattform ist der Kunde.
3.2 Die Agentur ist verpflichtet, vom Kunden erhaltene Zugangsdaten für Social Media Accounts streng vertraulich zu behandeln, sicher zu verwahren und nicht an unbefugte Dritte weiterzugeben.
3.3. Die Agentur ist weiter verpflichtet, die im Falle der Einrichtung eines Accounts erworbenen Zugangsdaten spätestens bei der Vertragsbeendigung herauszugeben und den Account damit dem Kunden vollständig zu übergeben. Der Kunde hat jederzeit das Recht, die Zugangsdaten zu den jeweiligen Social Media Accounts anzufordern.
3.4 Dem Kunden ist bekannt und er erkennt an, dass die Agentur keinen Einfluss auf den Betrieb der von Dritten betriebenen Social Media Plattformen hat und dass die Agentur keine Verantwortung für die betrieblichen Abläufe der Social Media Plattformen übernehmen kann. Das umfasst auch Schäden, die der Kunde durch unerlaubte Handlungen, die der Betriebssphäre der Social Media Plattformen zuzurechnen sind, erleidet.
4 ZUSÄTZLICHE KOSTEN
4.1 Die Agentur weist den Kunden darauf hin, dass die Schaltung von Anzeigen und Kampagnen gegenüber den Social-Media-Plattformen entgeltpflichtig ist. Der Kunde sollte dafür ein Werbebudget einplanen. Die Agentur wird ihn diesbezüglich beraten. Das Werbebudget ist vom Kunden zusätzlich zur vereinbarten Vergütung direkt an die Social-Media-Plattformen zu zahlen.
4.2 Sofern der Anbieter der jeweiligen Social Media Plattform es technisch ermöglicht, wird als Rechnungsadressat und zur Zahlung Verpflichteter der Kunde benannt. Sofern ein Veröffentlichungstermin aufgrund eines verspäteten Zahlungseingangs nicht eingehalten werden kann, haftet die Agentur nicht.
BESONDERE BEDINGUNGEN WEBSITE PACKAGE
1 LEISTUNGSGEGENSTAND WEBSITE PACKAGE
1.1 Die Leistungen im Rahmen des WEBSITE Packages können nur in Anspruch genommen werden, wenn der Kunde über ein Benutzerkonto und eine Benutzerplattform bei dem Anbieter Wix.com Ltd. (https://de.wix.com/in) verfügt. Bei Bedarf richtet die Agentur gemeinsam mit dem Kunden das Benutzerkonto und die Benutzerplattform ein.
1.2 Im Rahmen des Leistungspakets WEBSITE PACKAGE LITE erbringt die Agentur folgende Leistungen:
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Erstellung (Anpassung und Personalisierung) einer Website unter Verwendung eines vom Kunden ausgewählten vordefinierten Templates des Anbieters Wix.com Ltd. (https://de.wix.com/in) auf Basis eines Baukastensystems
-
ein Designvorschlag & eine Änderungsschleife
-
Die Website hat dabei einen Umfang von bis zu 6 Inhaltsseiten
-
Optimierung der Website für Desktop und Mobil
-
SEO Optimierung der Webseite mit entsprechenden Keywords
1.3 Im Rahmen des Leistungspakets WEBSITE PACKAGE PRO erbringt die Agentur folgende Leistungen:
-
Erstellung (Anpassung und Personalisierung) einer Website unter Verwendung eines vom Kunden ausgewählten vordefinierten Templates des Anbieters Wix.com Ltd. (https://de.wix.com/in) auf Basis eines Baukastensystems
-
ein Designvorschlag und eine Änderungsschleife
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Auf Wunsch des Kunden Einbindung von Onlinekalender, Social Media, Google Maps und Apple Karten in Form einer Verlinkung
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Die Website hat dabei einen Umfang von bis zu 12 Inhaltsseiten
-
Optimierung der Website für Desktop und Mobil
-
SEO Optimierung der Webseite mit entsprechenden Keywords
1.4 Vom Leistungsumfang nicht umfasst, sind
-
die Verschaffung des Zugangs zum Internet (Access-Providing)
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das Hosting der Website
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Änderungsschleifen über eine Änderung hinaus
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Einbindung von Shop- oder Warenwirtschaftssystemen
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Quellcode-Übergabe und Bereitstellung einer Dokumentation, aufgrund der Verwendung des Wix-Baukasten-Systems
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Eintragung der Website bei Suchmaschinen (insb. Google) -> über das Add-on GOOGLE MY BUSINESS vergütungspflichtig buchbar
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SEA - Erstellen von Werbekampagnen
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Erstellen der Inhalte bzw. des Contents der Website -> über das Add-on CONTENT vergütungspflichtig buchbar
-
Keine Implementierung von Cookies
1.5 Der Kunde erkennt an, dass sich die Gestaltung der Website im Rahmen der PACKAGES an dem vom Anbieter Wix vorgehaltenen Templates orientiert, individuelle Programmierleistungen und Gestaltungsleistungen (z. B. Einbindung von Animationen, dynamischen oder interaktiven Inhalten) sind nicht vom Leistungsgegenstand umfasst.
2 ZUSAMMENARBEIT
2.1 Die Agentur sendet dem Kunden eine Onboarding-Mail mit Terminvorschlägen für einen Video-Call, zur Abstimmung des gewünschten Website-Layouts und die geplanten Inhalte der Website.
2.2 Der Kunde übergibt die Zugangsdaten zur Benutzerplattform an die Agentur.
2.3 Der Kunde stellt daraufhin der Agentur binnen 4 Wochen die Inhalte der Website (z.B. Texte, Bilder, Grafiken, Logos, Tabellen, etc.) (im Folgenden „Content“) in geeigneter Form zur Verfügung. Die Agentur ist nicht zu einer Prüfung verpflichtet, ob sich die vom Kunden zur Verfügung gestellte Inhalte für die mit der Website verfolgten Zwecke eignen. Für die Beschaffung und Zurverfügungstellung des Contents ist allein der Kunde verantwortlich. Soll die Agentur Inhalte für den Kunden erstellen, sind die entsprechenden Add-ons gesondert zu buchen.
2.4 Nach Erhalt des Contens erstellt die Agentur innerhalb von acht Wochen einen Entwurf der Website. Diesen prüft der Kunde und teilt der Agentur innerhalb von 14 Tagen Änderungswünsche mit.
2.5 Die Agentur wird die gewünschten Änderungen umsetzen, soweit das Website-Baukastensystem von Wix dies ermöglicht.
2.6 Die Agentur wird den Kunden informieren, sobald die Website fertiggestellt wurde, und ihn zur Abnahme der Website auffordern.
3 WIX BENUTZERKONTO UND BENUTZERPLATTFORM
3.1 Vertragspartner des Anbieters Wix.com Ltd. (https://de.wix.com/in) ist der Kunde. Für den Kunden gelten die vertraglichen Bestimmungen des Anbieters.
3.2 Die Agentur ist verpflichtet, vom Kunden erhaltene Zugangsdaten streng vertraulich zu behandeln, sicher zu verwahren und nicht an unbefugte Dritte weitergeben.
3.3. Die Agentur ist weiter verpflichtet, die Zugangsdaten spätestens bei der Vertragsbeendigung herauszugeben und den Account damit dem Kunden vollständig zu übergeben. Der Kunde hat jederzeit das Recht, die Zugangsdaten zu den jeweiligen Google-Accounts anzufordern.
3.4 Dem Kunden ist bekannt und er erkennt an, dass die Agentur keinen Einfluss auf den Betrieb des Anbieters Wix.com Ltd. hat und dass die Agentur keine Verantwortung für die betrieblichen Abläufe des Anbieters übernehmen kann. Das umfasst auch Schäden, die der Kunde durch unerlaubte Handlungen, die der Betriebssphäre des Anbieters zuzurechnen sind, erleidet.
4 ABNAHME DER WEBSEITE
4.1 Die Website gilt auch als abgenommen, wenn der Kunde die Website über einen Zeitraum von drei Wochen produktiv nutzt, ohne wesentliche Mängel zu rügen.
4.2 Auf die Möglichkeit des § 640 Abs. 2 BGB (fiktive Abnahme bei angemessener Fristsetzung durch Kunden) wird hingewiesen.
5. Zusätzliche Kosten
5.1 Die Agentur weist den Kunden daraufhin, dass die Leistungen des Anbieters Wix.com Ltd. entgeltpflichtig sind. Diese Kosten hat der Kunde zusätzlich zum PACKAGE-Preis zu tragen.
5 ZUSÄTZLICHE KOSTEN
5.1 Die Agentur weist den Kunden daraufhin, dass die Leistungen des Anbieters Wix.com Ltd. entgeltpflichtig sind. Diese Kosten hat der Kunde zusätzlich zum PACKAGE-Preis zu tragen.
BESONDERE BEDINGUNGEN WEBSITE PACKAGE
1 LEISTUNGSGEGENSTAND
1.1 Die Agentur erbringt im Rahmen des BRANDING PACKAGES folgende Leistungen:
- Onboarding-Mail mit anschließendem Video-Call
- Entwicklung einer Corporate Identity, das umfasst die Gestaltung eines Wortlogos, eines Bildlogos, Auswahl Typografie (Schrift) und Farben, Entwicklung einer Bildsprache anhand von Beispielabbildungen (zwei Designvorschläge)
- Erstellung eines Styleguides, mit Regeln und Angaben zu im Rahmen der Corporate Identity entwickelten Logos, Farben, Schrifttyp und Bildsprache
1.2 Die Agentur wird dem Kunden zwei Designvorschläge übermitteln. Der Kunde wird innerhalb von 7 Tagen mitteilen, welcher Designvorschlag umgesetzt werden soll. Die Agentur wird Änderungswünsche im Rahmen einer Änderungsschleife umsetzen. Die Umsetzung zusätzlicher Änderungswünsche sind mit einem Stundensatz in Höhe von 90,00 Euro netto) zu vergüten.
2 PFLICHTEN DES KUNDEN
Der Kunde wird der Agentur seine Ziele, Wünsche und Anregungen mitteilen und das für die Leistungserbringung erforderliche Bild- und Videomaterial rechtzeitig zur Verfügung stellen.
3 GESTALTUNGSFREIHEIT
Die Agentur berücksichtigt die Wünsche des Kunden. Sie ist hinsichtlich der künstlerisch-technischen Gestaltung der Werke jedoch frei.
4 URHEBERRECHT/NUTZUNGSRECHT
4.1 Die Agentur überträgt dem Kunden an den im Rahmen der Vertragserfüllung erstellten Werken ausschließliche räumlich und zeitlich unbeschränkte und frei übertragbare Nutzungsrechte zu unbeschränkten geschäftlichen Zwecken ein.
4.2 Die Nutzungsrechtseinräumung umfasst das Recht zur Bearbeitung und Änderung der Werke.
BESONDERE BEDINGUNGEN FOTOSHOOTING PACKAGE
1 LEISTUNGSGEGENSTAND
1.1 Die Agentur sendet dem Kunden eine Onboarding-Mail mit Terminvorschlägen für Video-Call, um das Fotoshooting bestmöglich vorzubereiten.
1.2 Die Agentur wird das Fotoshooting im Ladengeschäft oder an einem anderen vom Kunden gewählten Ort vornehmen. Das Fotoshooting ist auf eine Dauer von max. 4 Stunden begrenzt. Es werden sowohl Personen- als Set-Bilder erstellt.
1.4 Der Kunde erhält spätestens vier Wochen nach Durchführung des Fotoshootings eine Auswahl von ca. 50 Fotografien (Basis-Bearbeitung). Von diesen kann er 10 Fotografien auswählen, die weiterbearbeitet werden (z. b. Feinretusche der Haut). Die Auswahl ist verbindlich.
1.5 Nach erfolgter Auswahl werden in der Online-Galerie die 10 ausgewählten Fotografien zur Verfügung gestellt. Die Fotografien werden in der Online-Galerie für ein 1 Jahr gespeichert.
1.6 Der Kunde erhält Zugriff auf eine passwortgeschützte Online-Galerie. In dieser stellt die Agentur die 50 Fotografien bereit. Die vom Kunden ausgewählten Fotografien werden diesem als digitale Dateien in voller Auflösung im JPG-Format zum Download über die Online-Galerie zur Verfügung gestellt und dort für ein Jahr vorgehalten. Der Kunde hat diese innerhalb von zwei Wochen downzuloaden und auf einem eigenen Speicherplatz zu sichern. Das Vorbehalten der Fotografien über die Online-Galerie für die Dauer eines Jahres ist eine reine Gefälligkeit der Agentur.
1.7 Die Agentur bestimmt den Fotografen, der das Fotoshooting durchführt nach eigenem freiem Ermessen.
2 VERGÜTUNG/NEBENKOSTEN/FÄLLIGKEIT
2.1 Der angegebene PACKAGE Preis umfasst die in Ziffer 1 genannten Leistungen. Zusätzlich zum PACKAGE Preis trägt der Kunde anfallende Reise- und Übernachtungskosten. Reisekosten werden mit 35 Cent pro gefahrenem Kilometer abgerechnet.
2.2 Im Preis nicht enthalten sind Nebenkosten wie Honorare für Models oder Visagisten, Studiomieten oder Kosten für Requisiten. Diese sind ebenfalls zusätzlich zu zahlen
2.3 50 % des PACKAGE-Preises sind nach Vertragsschluss und 50 % nach Bereitstellung der Fotografien fällig. Nebenkosten sind sofort fällig.
3 TERMINBUCHUNG/STORNIERUNG
3.1 Fotoshootings finden regulär in der Zeit von Montag bis Freitag, zwischen 12:00 und 18:00 Uhr statt.
3.2 Den Termin für das Fotoshooting stimmen die Vertragsparteien ab. Terminbuchungen sind verbindlich, sobald ein Termin durch die Agentur bestätigt wurde.
3.3 Ein vom Kunden zu vertretener verspäteter Beginn des Fotoshootings führt zu einer entsprechen Kürzung des Fotoshootings. Der Anspruch auf Zahlung der vollen Vergütung bleibt bestehen.
3.4 Bei einer Stornierung des Auftrags seitens des Kunden wird die Vergütung wie folgt fällig:
- 25 % des PACKAGE Preises bei Stornierung bis zu vierzehn Tage vor dem Fotoshooting-Termin
- 50 % des PACKAGE Preises bei Stornierung bis zu zehn Tage vor dem Fotoshooting-Termin
- 75 % des PACKAGE Preises bei Stornierung bis zu fünf Tage vor dem Fotoshooting-Termin
- 100 % des PACKAGE Preises bei Stornierung bis zu zwei Tage vor dem Fotoshooting-Termin
Bereits angefallene Nebenkosten trägt der Kunde in voller Höhe.
4 PFLICHTEN DES KUNDEN
4.1 Im Falle von Personenbildnissen sichert der Kunde zu, dass ihm die die Einwilligungen der abgebildeten Personen zur Aufnahme, Veröffentlichung, Vervielfältigung, Verbreitung sowie zur sonstigen beabsichtigen Verwendung besitzt. Im Falle von Personen unter 18 Jahre, stellt der Kunde sicher, dass eine Einverständniserklärung der Eltern vorliegt. Der Kunde stellt die Agentur von allen diesbezüglichen Ansprüchen Dritter frei, das umfasst auch die Kosten der Rechtsverteidigung.
4.2 Der Kunde wird alle von ihm ausgewählten Aufnahmeobjekte rechtzeitig zur Verfügung stellen. Er ist für die Anlieferung und Abholung selbst verantwortlich. Er trägt etwaige Lager- und Transportkosten.
4.3 Während des Fotoshootings dürfen weder der Kunde noch Dritte fotografieren.
5 GESTALTUNGSFREIHEIT
5.1 Die Agentur ist hinsichtlich der künstlerisch-technischen Gestaltung der Fotos, Bildauffassung, Bildmotive, Bildbearbeitung, Intensität und Volumen der Bearbeitung, Kunststil, Design und Entwurf der Fotos frei.
5.2 Die Agentur berücksichtigt Wünsche des Kunden im Rahmen ihres fotografischen Stils.
6 GEWÄHRLEISTUNG
6.1 Der Kunde hat, die von der Agentur präferierte, künstlerisch-gestalterische Ausrichtung einschließlich der Art der Bildbearbeitung auf der Seite www.bridalsalesagency.com kennengelernt. Bestehen zwischen der Agentur und dem Kunden keine davon abweichenden schriftlichen Absprachen, sind Gewährleistungsansprüche in Bezug auf die Gestaltung der Bilder und die Bildbearbeitung ausgeschlossen.
6.2 Nach Ablauf der vierzehntätigen Frist gem. Ziff. 1.5 ist eine Haftung der Agentur wegen eines Datenverlustes ausgeschlossen.
7 URHEBERRECHT/NUTZUNGSRECHT
7.1 Die Agentur räumt dem Kunden an den von ihm ausgewählten Fotografien ausschließliche räumlich und zeitlich unbeschränkte nicht übertragbare Nutzungsrechte, zur Verwendung zu geschäftlichen Zwecken zu verwenden, ein.
7.2 Der Kunde ist verpflichtet, den Fotografen als Urheber zu nennen oder einen entsprechenden Link zu setzen.
7.3 Der Kunde ist selbst verantwortlich, etwaige sonstige Rechte, die durch die Verwendung der Fotografien betroffen sein können (Persönlichkeits-, Marken- oder Designrechte) zu klären. Die Agentur übernimmt hierfür keinerlei Haftung. Der Kunde stellt die Agentur von allen diesbezüglichen Ansprüche Dritter frei, das umfasst auch die Kosten der Rechtsverteidigung.
BESONDERE BEDINGUNGEN VIDEO PACKAGE
1 LEISTUNGSGEGENSTAND
1.1 Die Agentur sendet dem Kunden eine Onboarding-Mail mit Terminvorschlägen für Video-Call, um den Video-Termin bestmöglich vorzubereiten.
1.2 Die Agentur wird einen Video-Termin im Ladengeschäft oder an einem anderen vom Kunden gewählten Ort vornehmen. Der Video-Termin ist auf eine Dauer von max. 6 Stunden begrenzt.
1.3 Der Kunde erhält nach Durchführung des Video-Termins eines Image-Filmes (max. Länge 5 Minuten)
2 VERGÜTUNG/NEBENKOSTEN/FÄLLIGKEIT
2.1 Der angegebene PACKAGE Preis umfasst die in Ziffer 1 genannten Leistungen. Zusätzlich zum PACKAGE Preis trägt der Kunde anfallende Reise- und Übernachtungskosten. Reisekosten werden mit 35 Cent pro gefahrenem Kilometer abgerechnet.
2.3 Im Preis nicht enthalten sind Nebenkosten wie Honorare für Models oder Visagisten, Studiomieten oder Kosten für Requisiten. Diese sind ebenfalls zusätzlich zu zahlen.
2.4 50 % des PACKAGE-Preises sind nach Vertragsschluss und 50 % nach Bereitstellung des Image-Filmes fällig. Nebenkosten sind sofort fällig.
3 TERMINBUCHUNG/STORNIERUNG
3.1 Die Videoaufnahmen finden regulär in der Zeit von Montag bis Freitag, zwischen 12:00 und 18:00 Uhr statt.
3.2 Über den Termin für die Videoaufnahmen stimmen sich die Vertragsparteien ab. Terminbuchungen sind verbindlich, sobald ein Termin durch die Agentur bestätigt wurde.
3.3 Ein vom Kunden zu vertretener verspäteter Beginn der Videoaufnahmen führt zu einer entsprechen Kürzung des Fotoshootings. Der Anspruch auf Zahlung der vollen Vergütung bleibt bestehen.
3.4 Bei einer Stornierung des Auftrags seitens des Kunden wird die Vergütung wie folgt fällig:
- 25 % des PACKAGE Preises bei Stornierung bis zu vierzehn Tage vor dem Aufnahme-Termin
- 50 % des PACKAGE Preises bei Stornierung bis zu zehn Tage vor dem Aufnahme-Termin
- 75 % des PACKAGE Preises bei Stornierung bis zu fünf Tage vor dem Aufnahme-Termin
- 100 % des PACKAGE Preises bei Stornierung bis zu zwei Tage vor dem Aufnahme-Termin
Bereits angefallene, einschließlich nicht stornierbarer, Nebenkosten trägt der Kunde in voller Höhe.
4 PFLICHTEN DES KUNDEN
4.1 Im Falle von Personenbildnissen sichert der Kunde zu, dass ihm die die Einwilligungen der abgebildeten Personen zur Aufnahme, Veröffentlichung, Vervielfältigung, Verbreitung sowie zur sonstigen beabsichtigen Verwendung besitzt. Im Falle von Personen unter 18 Jahre, stellt der Kunde sicher, dass eine Einverständniserklärung der Eltern vorliegt. Der Kunde stellt die Agentur von allen diesbezüglichen Ansprüche Dritter frei, das umfasst auch die Kosten der Rechtsverteidigung.
4.2 Der Kunde wird alle von ihm ausgewählten Aufnahmeobjekte rechtzeitig zur Verfügung stellen. Er ist für die Anlieferung und Abholung selbst verantwortlich. Er trägt etwaige Lager- und Transportkosten.
4.3 Während des Video-termins dürfen weder der Kunde noch Dritte fotografieren oder Filmaufnahmen anfertigen.
5 GESTALTUNGSFREIHEIT
5.1 Die Agentur ist hinsichtlich der künstlerisch-technischen Gestaltung des Filmes, Bildauffassung, Bildmotive, Bildbearbeitung, Intensität und Volumen der Bearbeitung, Kunststil, Design und Entwurf der Fotos frei.
5.2 Die Agentur berücksichtigt Wünsche des Kunden im Rahmen ihres filmischen Stils.
6 GEWÄHRLEISTUNG
Der Kunde hat, die von der Agentur präferierte, künstlerisch-gestalterische Ausrichtung einschließlich der Art der Bildbearbeitung auf der Seite www.bridalsalesagency.com kennengelernt. Bestehen zwischen der Agentur und dem Kunden keine davon abweichenden schriftlichen Absprachen, sind Gewährleistungsansprüche in Bezug auf die Gestaltung der Bilder und die Bildbearbeitung ausgeschlossen.
7 URHEBERRECHTE/NUTZUNGSRECHTE
7.1 Die Agentur räumt dem Kunden an dem Image-Film ausschließliche räumlich und zeitlich unbeschränkte nicht übertragbare Nutzungsrechte, zur Verwendung zu geschäftlichen Zwecken zu ein.
7.2 Der Kunde ist verpflichtet, den Filmemacher als Urheber zu nennen oder einen entsprechenden Link zu setzen.
7.3 Der Kunde ist selbst verantwortlich, etwaige sonstige Rechte, die durch die Verwendung der Fotografien betroffen sein können (Persönlichkeits-, Marken- oder Designrechte) zu klären. Die Agentur übernimmt hierfür keinerlei Haftung. Der Kunde stellt die Agentur von allen diesbezüglichen Ansprüchen Dritter frei, das umfasst auch die Kosten der Rechtsverteidigung.